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Regionalverband
der Thurgauer
Tennisclubs und Center
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Nachwuchs

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Kaderlisten - Trainerliste - Aktuelle Termine - Förderungskonzept RVTT - News for Juniors - Leistungsvereinbarung
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Nachwuchsförderungskonzept
des Regionalverbandes Thurgau Tennis
 
1.   Grundsätze
 
Das Konzept will die Nachwuchsförderung über alle Stufen ganzheitlich um­fassen und berücksichtigt die Schnittstellen zu den nationalen För­der­ein­rich­tungen von Swiss Tennis (Nachwuchsförderungskonzept).
 
Das Angebot des Regionalverbandes Thurgau Tennis umfasst Beratungen von Spielerinnen und Spielern, Eltern und Tennisclubs direkte finanzielle Beiträge und eigene An­gebote in den Bereichen Wettkampf und Training.
 
Der Regionalverband Thurgau Tennis erlässt Richtlinien und Kriterien für die Nutzung seiner An­gebote und kontrolliert deren Einhaltung.
 
2.   Ziele
 
Ziel der Nachwuchsförderung im Breitensport ist es, durch regionale Aktivitäten und Beratung der Tennisclubs im Juniorenbereich vermehrt Kin­der und Jugendliche für das Tennis zu begeistern und sie an den Wett­kampfsport heranzuführen.
 
Ziel der Nachwuchsförderung im Wettkampfbereich ist es, den talen­tierten und leistungswilligen Nachwuchsspielerinnen und –Spielern zu hel­fen, ihr Potenzial aus­zuschöpfen und sie an die regionale Spitze her­an­zuführen.
 
Ziel der Nachwuchsförderung im Bereich Spitzensport ist es, die Junior­innen und Junioren des Kaders an die nationale Spitze heran­zuführen.
 
3.   Organe und Führungsstruktur
 
Organ der Junioren- und Wettkampfförderung des Regionalverbandes Thurgau Tennis ist die Juniorenkommission (JUKO). Die JUKO wird durch die Ge­ne­ral­ver­sammlung des Regionalverbandes Thurgau Tennis bestellt und vom Nach­wuchs­ob­mann des Regionalverbandes Thur­gau Tennis präsidiert. Die JUKO besteht aus drei bis fünf Mit­glie­dern.
 
Die JUKO tagt auf Einladung des Nachwuchsobmanns oder auf Ver­langen von mindestens zwei Mitgliedern der JUKO.
 
Bei Stimmengleichheit hat der Nachwuchsobmann des Regional­verbandes Thur­gau Tennis den Stich­entscheid.
 
Ist die Funktion des Nachwuchsobmanns im Vorstand des Regional­verbandes Thur­gau Tennis va­kant oder der Nachwuchsobmann in der Ausübung seines Amtes verhindert, be­stimmen die Mitglieder der JUKO eine interimistische Vertretung im Vorstand des Regionalverbandes Thur­gau Tennis aus den übrigen Mitgliedern.
 
Die von der JUKO gemäss nachstehendem Aufgaben- und Pflichten­ver­zeichnis zu er­ar­beitenden Konzepte und Leistungsangebote sind durch den Vorstand des Re­gionalverbandes Thur­gau Tennis zu genehmigen.
4.   Aufgaben und Pflichten der JUKO
Der JUKO obliegt
   die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der lokalen Trainings­ver­ei­ni­gung­en (TV), den Juniorenverantwortlichen der dem Regionalverband Thurgau Tennis an­ge­schlos­senen Tennisclubs und Swiss Tennis.
   die Information über die Belange der Junioren- und Wettkampf­för­der­ung zu Händen von Swiss Tennis, des Regionalverbandes Thurgau Tennis, den lokalen Trai­nings­vereinigungen und den Junioren­ver­antwortlichen der dem Regionalverband Thurgau Tennis ange­schlos­senen Tennis­clubs.
   die Bereitstellung oder Förderung von Trainings- und Beratungs­an­ge­bo­ten.
   die Förderung der Wettkampftätigkeit.
   die Talenterfassung.
   die Selektion des Juniorenkaders des Regionalverbandes Thurgau Tennis
   die Berufung eines Trainerstabes.
   der Einsatz der finanziellen Mittel für die Juniorenförderung des Regionalverbandes Thurgau Tennis, im Rahmen des vor­ge­ge­benen Bud­gets.
Pflichten der JUKO
   Sie erlässt ein Selektionskonzept, das zu transparenten und nach­voll­zieh­baren Entscheiden führt und abgestimmt ist auf die Selektions­richt­linien vorgelagerter Stufen.
   Sie erarbeitet ein Trainings- und Wettkampfkonzept.
   Sie erstellt ein Leistungsverzeichnis, gewährleistet dieses und sorgt für eine lau­fende Aktualisierung von Leistungen und Verzeichnis.
   Sie kontrolliert den zielgerichteten und effizienten Einsatz der ge­sprochenen finanziellen Mittel.
   Sie erstellt einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Ge­schäfts­jahr zu Händen des Vorstandes und der General­ver­sammlung des Regionalverbandes Thurgau Tennis.
5.   Selektionskriterien Kader
 
A Kader (Swiss Tennis Nachwuchsförderungskonzept Leistungssport Stufe 1)
 
   Es gelten die jeweils von Swiss Tennis gestellten Anforderungen gemäss aktuellem Reglement Leistungsstufe 1 (Regionalverbände)
(www.swisstennis.ch
Ž Pro Tennis Ž National­kader Ž Leistungsstufe 1 oder www.thurgautennis.ch Ž Nachwuchs Ž Förderungskonzept RVTT (Link zu Originaldokument Swiss Tennis).
 
B Kader
 
Alter              Knaben               Mädchen
18                        R1                    R1
17                        R2                    R2
16                        R3                    R2
15                        R4                    R3
14                        R5                    R4
13                        R6                    R5
12                        R6                    R6
 
   Jedes Kadermitglied muss mindestens 2-mal pro Woche ein Tennistraining von 1½ Stunden absolvieren.
 
   Jedes Kadermitglied muss an den vom Regionalverband Thurgau Ten­nis aus­ge­schrie­be­nen Turnieren teilnehmen.
 
C Kader (U12 und U10)
 
Kinder unter 12 Jahren werden nach folgenden subjektiven Kriterien beurteilt:
   Potenzial, Wille, soziales Umfeld, Empfehlung des Trainers, usw.
   Thurgau Tennis führt in Zusammenarbeit mit den Clubs und den Trai­nern eine jährliche Talentsichtung durch.
   Eine kontinuierliche Entwicklung beim Team U12 ist Voraussetzung.
   Jedes Kadermitglied muss an den vom Regionalverband Thurgau Ten­nis aus­ge­schrie­be­nen Turnieren teilnehmen.
 
6.   Finanzielle Leistungen
 
   Im Grundsatz werden keine Beiträge an private Trainings ausbezahlt.
   Der Regionalverband Thurgau Tennis bietet den Angehörigen des Kaders gemäss Anhang Leis­tun­gen zu vergünstigten Tarifen an.
   Geldbeträge werden nur für aussergewöhnliche Leistungen an Wett­käm­pfen (Schweizer Meisterschaften, internationale Turniere usw.) aus­bezahlt.
   Ausnahmen werden im Rahmen des Budgets durch die JUKO be­wil­ligt.
 
Anhang:    Zusammenstellung der Angebote, der Leistungsprämien und der Trainingsbeiträge
GV-Beschluss vom 30. März 2010

Download Konzept (PDF)

Direkter Internetlink zum Swiss Tennis Reglement Leistungsstufe 1 (Regionalverbände)