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NachwuchsKaderlisten Nachwuchsförderungskonzept
des Regionalverbandes Thurgau Tennis 1. Grundsätze
Das Konzept will die Nachwuchsförderung über alle Stufen ganzheitlich umfassen und berücksichtigt die Schnittstellen zu den nationalen Fördereinrichtungen von Swiss Tennis (Nachwuchsförderungskonzept).
Das Angebot des Regionalverbandes Thurgau Tennis umfasst Beratungen von Spielerinnen und Spielern, Eltern und Tennisclubs direkte finanzielle Beiträge und eigene Angebote in den Bereichen Wettkampf und Training.
Der Regionalverband Thurgau Tennis erlässt Richtlinien und Kriterien für die Nutzung seiner Angebote und kontrolliert deren Einhaltung.
2. Ziele
Ziel der Nachwuchsförderung im Breitensport ist es, durch regionale Aktivitäten und Beratung der Tennisclubs im Juniorenbereich vermehrt Kinder und Jugendliche für das Tennis zu begeistern und sie an den Wettkampfsport heranzuführen.
Ziel der Nachwuchsförderung im Wettkampfbereich ist es, den talentierten und leistungswilligen Nachwuchsspielerinnen und –Spielern zu helfen, ihr Potenzial auszuschöpfen und sie an die regionale Spitze heranzuführen.
Ziel der Nachwuchsförderung im Bereich Spitzensport ist es, die Juniorinnen und Junioren des Kaders an die nationale Spitze heranzuführen.
3. Organe und Führungsstruktur
Organ der Junioren- und Wettkampfförderung des Regionalverbandes Thurgau Tennis ist die Juniorenkommission (JUKO). Die JUKO wird durch die Generalversammlung des Regionalverbandes Thurgau Tennis bestellt und vom Nachwuchsobmann des Regionalverbandes Thurgau Tennis präsidiert. Die JUKO besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
Die JUKO tagt auf Einladung des Nachwuchsobmanns oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern der JUKO.
Bei Stimmengleichheit hat der Nachwuchsobmann des Regionalverbandes Thurgau Tennis den Stichentscheid.
Ist die Funktion des Nachwuchsobmanns im Vorstand des Regionalverbandes Thurgau Tennis vakant oder der Nachwuchsobmann in der Ausübung seines Amtes verhindert, bestimmen die Mitglieder der JUKO eine interimistische Vertretung im Vorstand des Regionalverbandes Thurgau Tennis aus den übrigen Mitgliedern.
Die von der JUKO gemäss nachstehendem Aufgaben- und Pflichtenverzeichnis zu erarbeitenden Konzepte und Leistungsangebote sind durch den Vorstand des Regionalverbandes Thurgau Tennis zu genehmigen.
4. Aufgaben und Pflichten der JUKO
Der JUKO obliegt
− die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der lokalen Trainingsvereinigungen (TV), den Juniorenverantwortlichen der dem Regionalverband Thurgau Tennis angeschlossenen Tennisclubs und Swiss Tennis.
− die Information über die Belange der Junioren- und Wettkampfförderung zu Händen von Swiss Tennis, des Regionalverbandes Thurgau Tennis, den lokalen Trainingsvereinigungen und den Juniorenverantwortlichen der dem Regionalverband Thurgau Tennis angeschlossenen Tennisclubs.
− die Bereitstellung oder Förderung von Trainings- und Beratungsangeboten.
− die Förderung der Wettkampftätigkeit.
− die Talenterfassung.
− die Selektion des Juniorenkaders des Regionalverbandes Thurgau Tennis
− die Berufung eines Trainerstabes.
− der Einsatz der finanziellen Mittel für die Juniorenförderung des Regionalverbandes Thurgau Tennis, im Rahmen des vorgegebenen Budgets.
Pflichten der JUKO
− Sie erlässt ein Selektionskonzept, das zu transparenten und nachvollziehbaren Entscheiden führt und abgestimmt ist auf die Selektionsrichtlinien vorgelagerter Stufen.
− Sie erarbeitet ein Trainings- und Wettkampfkonzept.
− Sie erstellt ein Leistungsverzeichnis, gewährleistet dieses und sorgt für eine laufende Aktualisierung von Leistungen und Verzeichnis.
− Sie kontrolliert den zielgerichteten und effizienten Einsatz der gesprochenen finanziellen Mittel.
− Sie erstellt einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr zu Händen des Vorstandes und der Generalversammlung des Regionalverbandes Thurgau Tennis.
5. Selektionskriterien Kader
A Kader (Swiss Tennis Nachwuchsförderungskonzept Leistungssport Stufe 1)
− Es gelten die jeweils von Swiss Tennis gestellten Anforderungen gemäss aktuellem Reglement Leistungsstufe 1 (Regionalverbände)
(www.swisstennis.ch Ž Pro Tennis Ž Nationalkader Ž Leistungsstufe 1 oder www.thurgautennis.ch Ž Nachwuchs Ž Förderungskonzept RVTT (Link zu Originaldokument Swiss Tennis). B Kader
Alter Knaben Mädchen
18 R1 R1
17 R2 R2
16 R3 R2
15 R4 R3
14 R5 R4
13 R6 R5
12 R6 R6
− Jedes Kadermitglied muss mindestens 2-mal pro Woche ein Tennistraining von 1½ Stunden absolvieren.
− Jedes Kadermitglied muss an den vom Regionalverband Thurgau Tennis ausgeschriebenen Turnieren teilnehmen.
C Kader (U12 und U10)
Kinder unter 12 Jahren werden nach folgenden subjektiven Kriterien beurteilt:
− Potenzial, Wille, soziales Umfeld, Empfehlung des Trainers, usw.
− Thurgau Tennis führt in Zusammenarbeit mit den Clubs und den Trainern eine jährliche Talentsichtung durch.
− Eine kontinuierliche Entwicklung beim Team U12 ist Voraussetzung.
− Jedes Kadermitglied muss an den vom Regionalverband Thurgau Tennis ausgeschriebenen Turnieren teilnehmen.
6. Finanzielle Leistungen
− Im Grundsatz werden keine Beiträge an private Trainings ausbezahlt.
− Der Regionalverband Thurgau Tennis bietet den Angehörigen des Kaders gemäss Anhang Leistungen zu vergünstigten Tarifen an.
− Geldbeträge werden nur für aussergewöhnliche Leistungen an Wettkämpfen (Schweizer Meisterschaften, internationale Turniere usw.) ausbezahlt.
− Ausnahmen werden im Rahmen des Budgets durch die JUKO bewilligt.
Anhang: Zusammenstellung der Angebote, der Leistungsprämien und der Trainingsbeiträge
GV-Beschluss vom 30. März 2010Download Konzept (PDF) Direkter Internetlink zum Swiss Tennis Reglement Leistungsstufe 1 (Regionalverbände) |
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